Therapierichtlinien und Patientenrechte
Lieber Patient,
zunächst möchte ich Sie herzlich Willkommen heißen in meiner ambulanten psychotherapeutischen Praxis. Bevor unsere gemeinsame Arbeit beginnt, bitte ich Sie, sich die Zeit zu nehmen, die folgenden Richtlinien sorgfältig zu lesen, damit unsere Zusammenarbeit optimal gelingen kann. Ich möchte Sie hiermit auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Die Therapie findet immer nach den neuesten Standards verhaltenstherapeutischer Interventionen und wissenschaftlichen Erkenntnissen statt. Dennoch kann ich eine vollständige Lösung Ihrer Probleme nicht garantieren. Jedoch werde ich immer gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung für Ihr Problem suchen. Der therapeutische Prozess ist dabei eine sehr persönliche, aber auch professionelle Angelegenheit. Die folgenden Richtlinien sollen es ermöglichen, unsere ambulante Arbeit auf einander abzustimmen.
Voraussetzungen für die Therapie
- Suchtmittelfreiheit einhergehend mit regelmäßigen Kontrollen der Blutwerte
- Falls notwendig Ausfüllen von psychologischen Tests zur Diagnosestellung
- Aktive Teilnahme in und außerhalb der Sitzungen (Übungen, Protokolle, Aufgaben)
Termine und Bezahlung
- Therapiesitzungen sind jeweils 50 Minuten lang. Ich bin auf einen pünktlichen Beginn und ein pünktliches Ende der Sitzung angewiesen. Im Falle einer Verspätung von Ihrer Seite können keine finanziellen oder terminlichen Änderungen erfolgen.
- Sitzungen, die nicht mindestens zwei volle Tage im Voraus abgesagt wurden, müssen mit einem Ausfallhonorar von 50,00 Euro erstattet werden. Am Wochenende können Sie mir den Termin per E-Mail absagen. Beispiel: Findet der Termin am Dienstag um 11.00 Uhr statt, so ist er spätestens am Sonntag bis 11.00 Uhr zu stornieren. Das Ausfallhonorar wird unabhängig vom Grund fällig (z.B. Krankheit, Streik der Nahverkehrsmittel, Beerdigung, etc.), wenn kein Ersatz für den Termin gefunden wird. Diese Regelung lässt sich auf Grund der trotzdem anfallenden Nebenkosten und dem Verlust des Verdienstes verstehen.
- Bei einem Erscheinen in alkoholisiertem Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen, kann an diesem Tag keine Therapie stattfinden. Die Kosten für den Entfall übernimmt der Patient. Bei Abhängigkeit kann eine wirksame Therapie nur unter der Bedingung der Abstinenz erfolgen.
- Sollten Sie unter einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Corona-Virus, Windpocken, Grippe/Schweinegrippe, dem Pfeifferschen Drüsenfieber, dem Norovirus oder einer anderen Magen- und Darmerkrankung leiden, möchte ich Sie bitten Ihren Termin rechtzeitig abzusagen, um Ansteckungen in der Praxis zu verhindern.
Vertraulichkeit
- Alle zwischen uns ausgetauschten Informationen werden von mir streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Ich bin jedoch dazu verpflichtet die Schweigepflicht zu brechen, sofern sie planen, sich selbst oder anderen einen Schaden zuzufügen. In diesem Fall ist der Schutz ihres Lebens das höhere Rechtsgut. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir die Nummer einer Vertrauensperson von Ihnen anzugeben, die ich im Notfall erreichen kann.
- Bitte beachten Sie, dass die Informationen die Sie mir im Rahmen von E-mails zusenden nicht gänzlich vor Dritten gesichert werden können, da das Internet trotz aller sorgfältigen Vorkehrungen von meiner Seite, ein öffentlicher Ort ist. Deshalb wegen Sie bitte ab ob Sie einen E-mail Kontakt wünschen und welche persönlichen Informationen sie mitteilen möchten.
- Wenn Sie von mir wünschen telefonisch kontaktiert zu werden, bedenken Sie, dass auch das Senden meiner Telefonnummer an Sie von anderen bemerkt werden kann.
- In seltenen Fällen kann im Rahmen einer steuerrechtlichen Betriebsprüfung der Zugang zu Patientendaten notwendig sein. Ich versichere Ihnen in einem solchen Fall alles mir mögliche zu tun, um Ihre Daten zu schützen (z.B. Schwärzen der individuellen Personendaten). Hierbei ist noch nicht endgültig gerichtlich geklärt ob das Recht des Finanzamts auf Aufklärung oder das Recht des Patienten auf den Schutz seiner Daten das höhere Rechtsgut ist.
- Sollten die Therapie-Rechnungen nicht bezahlt werden, wird nach erfolgloser Mahnung, ein Inkassounternehmen damit beauftragt für die Tilgung der Schulden zu sorgen. Hierbei stellt das Recht des Therapeuten auf Entlohnung das höhere Rechtsgut dar.
- Ich bin rechtlich dazu verpflichtet, die Inhalte der Therapiesitzungen in der Patientenakte zu dokumentieren. Dies beinhaltet die Diagnose, den Behandlungsplan, ärztliche Befunde, die Unterlagen zur Antragsstellung und alle anderen schriftlichen Dokumente wie den Therapievertrag und den Anmeldebogen. Jeder Patient soll im Rahmen des neuen Patientenrechtegesetzes vom 26.02.2013 (§630 a bis 630h BGB) über Diagnose und die potentiellen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Neben der Dokumentationspflicht besteht auf Ihrer Seite das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte.
Dauer der Therapie
- Zunächst können Sie sich bei mir in der Sprechstunde vorstellen. Dafür gibt es 1-3 Sitzungen. Hier wird zunächst geklärt ob eine behandlungsrelevante Störung vorliegt und ob eine Therapie sinnvoll ist.
- Sie haben dann als Patient das Recht darauf in 2-4 Stunden Probatorik zu entscheiden ob Sie sich die Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen Sie dies gerne jederzeit rückmelden. Ihre Versicherung ist dazu verpflichtet, Ihnen dann bei einem anderen Therapeuten eine neue Probatorik zu genehmigen. Auch ich habe das Recht, die Therapie nach der Probatorik zu beenden. Manchmal kann es auch nötig und sinnvoll sein, Sie an einen anderen spezialisierten Behandler weiterzuleiten.
- Eine Kurzzeittherapie beträgt in der Regel 12-24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Dabei ist der therapeutische Prozess nicht an diese von den Versicherungen festgelegten Zeiten gebunden. Die Dauer der Therapie wird individuell an Sie angepasst. Sie kann somit bei einem früheren Erfolg gekürzt werden oder im Falle neu auftretender Probleme verlängert werden.
- Sollten Sie privat versichert sein, gibt es keine Probatorik und die Anzahl der Therapiesitzungen ist abhängig von Ihrem jeweiligen Tarif. Auch hier entscheiden wir in einem gemeinsamen Prozess über die Dauer der Therapie.
Abrechnung
- Mein Behandlungsangebot richtet sich auf Kassen- und Privatpatienten. Die Abrechnung einer Psychotherapie orientiert sich dabei bei Privatpatienten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und bei Kassenpatienten am Einheitlichen Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (EBM).
- Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Übernahme der Kosten von dem jeweiligen Vertrag ab, den Sie bei Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. In den meisten Fällen werden die Kosten für die Therapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Versicherungen und die Verträge unterscheiden sich nach dem Umfang der gewährten Behandlungssitzungen und den zur Beantragung einer Psychotherapie notwendigen Formalitäten. Bei manchen Verträgen wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr genehmigt und zur Abrechnung genügt das Einreichen der von mir gestellten Rechnung mit einer Diagnose. Bei anderen muss vor Beginn der Therapie ein Formblatt ausgefüllt werden und manche verlangen nach den ersten 5 Sitzungen einen ausführlichen Antrag zur Genehmigung der Psychotherapie. Einige Tarife, die nur eine Basisversorgung sicher stellen, schließen eine Psychotherapie grundsätzlich aus. Sinnvoll ist es in jedem Fall, wenn Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe informieren, ob die Behandlungskosten bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und ein Antrag auf Kostenübernahme nötig ist.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die ersten 4 Sitzungen (Probatorik) von Ihrer Krankenkasse erstattet. Danach wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme von mir gestellt. Ihre Kasse genehmigt zunächst 12 Sitzungen Kurzzeittherapie, dann falls erforderlich, weitere 12 Sitzungen oder 60 Sitzungen Langzeittherapie. Ich benötige in jedem neuen Quartal Ihre Krankenversichertenkarte.
- Natürlich haben Sie zudem die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu bezahlen. In diesem Fall entstehen für Sie keinerlei Formalitäten.
- Die Kosten für Paarberatungen oder Paartherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen generell leider nicht übernommen und müssen daher privat abgerechnet werden.
Covid-19
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- seit Oktober 2022 besteht wieder eine FFp2-Maskenpflicht für Patient und Therapeut in Gesundheitseinrichtungen.
- bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten der Praxis die Hände.
- bitte nur eintreten, wenn Sie keine Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Kopfschmerzen und Geruchs-/Geschmacksverlust aufweisen.
- bitte in die Armbeuge Husten und Niesen.
- in Zeiten der Pandemie müssen wir leider auf das Händeschütteln verzichten.